Allgemine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 1. Aufgabe
Die Tennisschule Lütjensee, (Ayat GmbH, Geschäftsführerin Elke Ring Lual, Brookwisch 43,
22946 Großensee), nachfolgend TSL genannt, fördert die sportliche und tennisspezifische
Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische
Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen
Tennisbundes (DTB) und des Verbandes Deutscher Tennislehrer (VDT).
2 2. Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die
vertraglichen Beziehungen zwischen der TSL und der/dem Teilnehmer/in bzw.
ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.
2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist
privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt..
2.3 Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im
Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen
oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt
werden.
2.4 Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt
die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
3 3. Unterrichtsangebot / Leistungsangebot
3.1 Die TSL führt saisonale Tenniskurse im Kinder- und Erwachsenenbereich durch und
bietet Camps, Workshops, Crash-, Einsteigerkurse und private Tennisstunden an.
4 4. Anmeldungen
4.1 Anmeldungen müssen schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die Tennisschule
stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare (online) zur Verfügung. Die
Aufnahme des Schülers steht in freiem Ermessen der Tennisschule und richtet sich nach der
Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Unterrichtskurs.
4.2 Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der
Tennisschule.
4.3 Die Tennisschule ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu
zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit
unter Anpassung der zu zahlenden Entgelte zu verkürzen. Dies gilt auch, wenn die
Teilnehmerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes abnimmt oder zunimmt. Sollte
die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch das Entgelt für die
jeweils entstandene Teilnehmerzahl gem. „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.
Die Tennisschule ist berechtigt „Schnupperern“ die Möglichkeit anzubieten, in einem
laufenden Gruppen- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 2 Mal teilzunehmen.
4.4 Ein gebuchtes Einzel- oder Gruppentraining ist nur nach schriftlicher Vereinbarung
übertragbar.
4.5 Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden.
Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden
Schuhen betreten werden.
4.6 Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beschwerden müssen der
Tennisschule vorab schriftlich mitgeteilt werden.
5 5. Kündigung des Unterrichts
5.1 Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse,
Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie
vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche
Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden.
5.2 Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens eine Saison.
5.3 Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB kann die
Tennisschule den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.
6. Unterrichtsjahr und Ferienregelung
6.1 Das Schuljahr der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert.
Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die
Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom Verein festgelegt.
– Sommersaison: Ca. 15. April bis 30. September
– Wintersaison: Ca. 01. Oktober bis 15. April
Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des
Landes Schleswig -Holsteins.
6.2 Für Schüler findet in den Schulferien und an Feiertagen das Training nur nach
Vereinbarung statt.
6.3 Bei Regen oder anderweitigen Vorkommnissen (Verbandsspiele, Turniere etc.) wird der
Unterricht in der Sommersaison in die Halle verlegt. Ist kein Hallenplatz verfügbar, wird der
Unterricht in Form eines Alternativprogramms (z.B. Konditionstraining, Theorieunterricht)
abgehalten.
7. Entgeltregelung
7.1 Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt mit einmaliger Rechnungsstellung für die
jeweilige Sommer- oder Wintersaison. Entgelte für Halle und Training sind zu Beginn einer
Saison an die Tennisschule zu bezahlen. Das Trainingsentgelt kann nach schriftlicher
Vereinbarung in Ausnahmefällen auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden.
7.2. Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch
die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel
7.3. Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.
8. Krankmeldungen und Erstattungen
8.1 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit,
Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig.
Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
8.2 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit,
Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal
aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag (8.5) für die vierte und evtl. weitere ausgefallene
Unterrichtseinheiten erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits
berücksichtigt.
8.3 Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter,
Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur Erbringung ihrer
Dienstleistungen nicht nachleistungspflichtig. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer
Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt der Unterricht aufgrund höherer
Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als
dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene
Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung
von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig) ist am Ende
der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen (8.5). Nach Ablauf der Frist gilt
unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Fällt
aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag
für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den
Zeitraum des Unterrichtsausfalls.
8.4 Die Tennisschule ist bemüht die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen
Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der insgesamt
dritten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig gezahlte
Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die SuS sollten daher in ihrem
Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Tennisschule wahrnehmen.
8.5 Ansprüche aus einer Saison hat der Schüler bis zum Ablauf von einem Monat nach Ende
der Saison in Textform gegenüber der Tennisschule (Büro) geltend zu machen. Andernfalls
verfallen sie.
9. Unterrichtsort, Aufsicht und Haftung
9.1 Der Unterricht findet auf den Anlagen der unter „Tennisplätze“ genannten Vereine in
Lütjensee und Großensee statt.
9.2 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder
deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum
Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen,
da eine Aufsicht durch die Tennisschule über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet
werden kann. Die Tennisschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des
Unterrichts.
9.3 Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule nicht gegen Unfallschäden auf den
Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.
10. Mitteilung von Änderungen und Datenschutz
10.1 Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich
die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf
dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen
Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der Anschrift, der
Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.
10.2 Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert.
10.3 Die TennisschülerInnen willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei
sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften
angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Die TenisschülerInnen wissen, dass die Fotos
und Videos mit ihrer Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken
weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann
hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie
zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber
der Tennisschule erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und
Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Tennisschule nicht sichergestellt werden, da
z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die
Tennisschule kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte
wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und
Veränderung.
Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des
Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ich/Wir
habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und
Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung
einverstanden. Ebenso sind wir mit der Verarbeitung der durch uns angegebenen
personenbezogenen Daten einverstanden
11. Inkrafttreten / Änderungsvorbehalt
11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 30.03.2021
in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.
11.2 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern,
soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur
Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten
Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung
wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift-
oder Textform widerspricht.
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